Der hilfsbedürftigen Person werden nach erfolgreichem Antrag auf Betreuung innerhalb 3 - 5 Tagen ausschließlich zwei, nach Möglichkeit gleichbleibende, PersonenbetreuerInnen / Dipl. Krankenschwestern - Pfleger zugeteilt. Diese wechseln sich im 2-Wochen- bzw. 4-Wochen-Rhythmus ab. Sollte eine(r) PersonenbetreuerIn kurzfristig ausfallen, wird ein Ersatz zur Verfügung gestellt.
Die Ablöse erfolgt je nach Bundesland und Verfügbarkeit an einem vereinbarten Wochentag.
Unsere ausserordentlichen Mitglieder kommen aus Österreich, Polen, Tschechien, der Slowakei, Rumänien und Bulgarien. Sie sprechen und verstehen ausreichend Deutsch.