Um Antrag auf Hausbetreuung stellen zu können, muss die hilfsbedürftige Person oder der gesetzliche Vertreter im Verein „HILFE in WÜRDE“ Mitglied werden.
Eine Zusage erfolgt nach Verfügbarkeit außerordentlicher, qualifizierter Mitglieder und nach Dringlichkeit der benötigten Hilfe. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
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