Wenn Sie mit dem/der PersonenbetreuerIn nicht zufrieden sind oder die PersonenbetreuerIn nicht zufrieden ist, wird mit nächstem Turnusende ein(e) neue(r) PersonenbetreuerIn zugeteilt. siehe Betreuungsformular (wird entweder bei Betreuungsbeginn oder darauffolgend übermittelt)
Natürlich kann die Betreuung, jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat immer zum Ersten eines Monats schriftlich gekündigt werden.