Die Anreise der/die PersonenbetreuerIn erfolgt über eine verlässliche Fahrgemeinschaft. Die Reisekosten für An- und Abreise trägt der Antragsteller.
Die PersonenbetreuerIn kommt ins Haus des Hilfsbedürftigen und erhält ein separat eingerichtetes Zimmer. Kost und Logis werden vom Antragsteller zur Verfügung gestellt.