Qualifikation der Betreuungskräfte
- Ausbildungsnachweis je nach Befähigung
(Heimhilfe, PersonenbetreuerIn, Dipl. Krankenschwester/Pfleger)
- Persönliche mündliche und schriftliche Eignung in den Bereichen Deutsche Sprache und deutsche Redewendungen
- Psychologische Analyse der humanen Begabung zur Personenbetreuung
- absolvierter Hauswirtschaftest mündlich in deutscher Sprache und eine schriftliche Prüfung der Kochkenntnisse in der Muttersprache
Organisation / Pflegeanamnese
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