24 Stunden Pflege und Betreuung – Kosten

Die Vertragsgebühr beträgt monatlich 150,00 – Euro inkl. 20 % MwSt.
(Kurzzeit Betreuung und nähere Information auf Anfrage)

Staatliche Förderung

Für Hilfsbedürftige ab Pflegestufe 3 kann die staatliche Förderung beantragt werden. (Bundessozialamt) !

Die Förderung liegt derzeit bei € 800,- für zwei selbständige Personenbetreuer/innen.

Bitte berücksichtigen Sie auch die steuerliche Absetzbarkeit dieser Außergewöhnlichen Belastung in ihrem Lohn bzw. Einkommenssteuerausgleich.

RECHENBEISPIEL

Kosten und Preise:

Die Gesamtkosten setzen sich aus einer monatlichen Vertragsgebühr (€ 150,- inkl. 20% Mwst.), einer einmaligen Vermittlungsgebühr (822,- inkl. 20% Mwst.), (Kurzzeitbetreuung auf Anfrage) aus dem Honorar der Betreuungskräfte, sowie dem Ersatz der Fahrtkosten zusammen.

Die Fahrtkosten variieren je nach Herkunft der Betreuungskräfte. Dazu kommt der Sachaufwand, der aus Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskräfte (bei der betreuten Person) entsteht.

Das Bruttohonorar der Personenbetreuer/innen ist mit Ende des jeweiligen, meist zweiwöchigen, Turnus an die Betreuungskräfte direkt zu bezahlen und enthält die Kosten der Sozialversicherung, der Steuer und sonstiger Abgaben, die von den Betreuungskräften selbst zu entrichten sind.

 
Bruttohonorar pro Tag
1 betreute Person
pro Monat
(30 Tage)
Variante 1 & Variante 2
Betreuungsfall
57,00€ – 67,00€ 1.710,00€ – 2.010 €
Variante 3 & Variante 4
Pflegefall
67,00€ – 77,00€ 2.010,00€ – 2.310 €

Preisbeispiele:

Pro Monat (30 Tage ohne Kost, Logis und Fahrtkosten)

Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4
Kosten 1.710,00 € 2.010,00 € 2.010,00 € 2.310,00 €
+ monatliche Vertragsgebühr    150,00 €    150,00 €    150,00 €    150,00 €
– Förderung    800,00 €    800,00 €    800,00 €    800,00 €
– Pflegegeld
(Stufe 4)
   754,00 €    754,00 €    754,00 €    754,00 €
Gesamt    306,00 €    606,00 €    606,00 €     906,00 €

Förderung:

Die Kriterien für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sind:

  • Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 3
  • Bei Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 und 4 ist eine Förderung nur mit ärztlicher Bestätigung möglich
  • Einkommensgrenze von € 2.500,– monatliches Netto-Gesamteinkommen der zu betreuenden Person (Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnungsbeihilfe zählen nicht zum Einkommen)

Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung kann

beim Bundessozialamt beantragt werden:

  • € 400,– (monatl.) für eine Betreuungskraft
  • € 800,– (monatl.) für zwei Betreuungskräfte

Nähere Informationen erhalten Sie  in unserem Büro oder beim Bundessozialamt unter Startseite (sozialministeriumservice.at)

Der Link zum Antrag der Förderung PFLEGE_24HB_Antrag_bundesweit.docx (live.com)